Prinz Harry: Pleite vor Gericht! Zweite Klage wird abgewiesen

Prinz Harry: Pleite vor Gericht! Zweite Klage wird abgewiesen

05/23/2023

Wie britische Medien übereinstimmend berichten, muss Prinz Harry, 38, eine erneute Schlappe vor Gericht wegstecken. Seit seinem Rückritt als Senior Royal im Jahr 2020 muss der Herzog von Sussex bei Besuchen in Großbritannien auf den Rund-um-die-Uhr-Schutz bewaffneter Polizeibeamten verzichten. Ein Umstand, der den jüngsten Sohn von König Charles, 74, in große Sorge und Angst um seine und die Sicherheit seiner Familie versetzt. Daher hatte er gegen eine Entscheidung Einspruch eingelegt, die es ihm untersagt, bewaffnete Leibwächter der Polizei für seine Besuche im Vereinigten Königreich zu engagieren. Jetzt ist die Entscheidung gefallen – allerdings nicht zu Harrys Gunsten.

Prinz Harry: Pleite vor Gericht! Zweite Klage wird abgewiesen

"Ein Richter hat Prinz Harry die Erlaubnis verweigert, eine gerichtliche Überprüfung zu beantragen, um eine Entscheidung des Innenministeriums anzufechten, die besagt, dass es ihm nicht erlaubt sein sollte, privat für seinen eigenen Polizeischutz zu bezahlen, wenn er sich im Vereinigten Königreich aufhält", schreibt unter anderem Royal-Korrespondent Cameron Walker von "GB News" auf seinem Twitter-Account.

Anhörung trübte bereits Aussichten auf Sieg vor Gericht

Vor wenigen Tagen fand eine Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof statt, bei der sich die Metropolitan Police gegen Harrys Wunsch aussprach, die bewaffnete Schutztruppe des Royal and Specialist Protection Command (RASP), die ihn zu seiner Zeit als Senior Royal beschützt hat, bei seinen Heimatbesuchen selbst zu bezahlen. 

Schlappe vor Gericht! Prinz Harrys Forderung ist "unvereinbar mit den Grundsätzen"

Kronanwalt Robert Palmer argumentierte, dass dies zu einem Zweiklassensystem führen würde. Es sei "ungerecht", wenn die Reichen und Berühmten ihre eigenen privaten Sicherheitskräfte finanzieren können. "Einer Einzelperson zu erlauben, für Schutzmaßnahmen zu zahlen, würde einen Präzedenzfall schaffen, in dem andere wohlhabende Einzelpersonen argumentieren könnten, dass es auch ihnen erlaubt sein sollte, für solche Dienste zu zahlen", zitiert unter anderem "The Sun" die Argumentation des Anwalts des Innenministeriums vor Gericht. 

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